Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die österreichische Bundesregierung ist gemäß des Assoziierungsabkommens in den Sitzungen der Teilnehmerstaaten des ASTP 3 im Rahmen des Gemeinsamen Programmrats für Nachrichtensatellitenprogramme durch zwei Delegierte vertreten, die Berater hinzuziehen können.