Die österreichische Bundesregierung leistet zu den bei der Durchführung des ASTP 3 entstehenden Kosten einen Beitrag nach Maßgabe der in der Präambel genannten Erklärung.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die österreichische Bundesregierung leistet zu den bei der Durchführung des ASTP 3 entstehenden Kosten einen Beitrag nach Maßgabe der in der Präambel genannten Erklärung.