Die österreichische Bundesregierung und die Organisation können die Bestimmungen dieser Vereinbarung auf Grund der Erfahrung in beiderseitigem Einvernehmen abändern, um insbesondere ihre Anwendung zu verbessern.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die österreichische Bundesregierung und die Organisation können die Bestimmungen dieser Vereinbarung auf Grund der Erfahrung in beiderseitigem Einvernehmen abändern, um insbesondere ihre Anwendung zu verbessern.