Untersuchung
Die Reihenuntersuchung hat bei Personen nach vollendetem 14. Lebensjahr jedenfalls in der Anfertigung einer Röntgenaufnahme der Lunge zu bestehen.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Untersuchung
Die Reihenuntersuchung hat bei Personen nach vollendetem 14. Lebensjahr jedenfalls in der Anfertigung einer Röntgenaufnahme der Lunge zu bestehen.