Untersuchungszeitraum
Die Reihenuntersuchungen sind durchzuführen:
1. für Personen gemäß längstens innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag der ersten Einreise als Erstuntersuchung und in weiterer Folge einmal jährlich während der ersten fünf Jahre ihres Aufenthaltes;
2. gemäß und 5 einmal jährlich;
3. gemäß zweimal jährlich; und
4. gemäß innerhalb von vier Wochen nach Haftantritt bzw Unterbringung in einer karitativen und soziale Einrichtung.
