Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Untersuchungsstellen

Die Reihenuntersuchungen sind durchzuführen:

1. bei den Bezirksverwaltungsbehörden (Tuberkuloseuntersuchungs- und Beratungsstellen) oder

2. bei den durch Vertrag dazu beauftragten Fachärzten für Lungenkrankheiten oder Radiologie (medizinische Radiologie-Diagnostik).