Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt: Andere Vorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Ausnahmen

. Gemäß wird festgestellt, dass die Behörde von folgenden Bestimmungen dieser Verordnung keine Ausnahmen zulassen darf: bis 5, und 3, , 10, , .