Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Genehmigungsverfahren

. Die nach § 93 Abs. 2 in Verbindung mit vorzulegenden Unterlagen haben auch die für die Beurteilung erforderlichen tagbauspezifischen Angaben zu enthalten, insbesondere Angaben zu den tagbauspezifischen Gefahrenbereichen.