Bewertung der Waldbestände
(1) Waldbestände auf Grundstücken, die nicht in Waldzusammenlegungsgebieten gemäß liegen, sind von Amts wegen gesondert von Grund und Boden zu bewerten.
(2) Die Bestände sind gemäß in Geld abzulösen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Bewertung der Waldbestände
(1) Waldbestände auf Grundstücken, die nicht in Waldzusammenlegungsgebieten gemäß liegen, sind von Amts wegen gesondert von Grund und Boden zu bewerten.
(2) Die Bestände sind gemäß in Geld abzulösen.