Abfindungswünsche der Parteien
Die Abfindungswünsche der Parteien sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen, begründen aber keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Abfindungen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Abfindungswünsche der Parteien
Die Abfindungswünsche der Parteien sind nach Möglichkeit zu berücksichtigen, begründen aber keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Abfindungen.