Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Die und 3 treten mit 1. September 2026 in Kraft.

(2) § 2 tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft.

Beachte: Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).