. (1) Die und 3 treten mit 1. September 2026 in Kraft.
(2) § 2 tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft.
Beachte: Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. (1) Die und 3 treten mit 1. September 2026 in Kraft.
(2) § 2 tritt mit 1. Jänner 2027 in Kraft.
Beachte: Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).