Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Studierende, denen eine Studienbeihilfe für das Sommersemester 2026 und das Wintersemester 2026/27 bewilligt wurde, erhalten ab 1. September 2026 eine Studienbeihilfe in der auf Basis der Beträge gemäß zu berechnenden Höhe, ohne dass es eines eigenen Antrags bedarf.

Beachte: Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).