. Studierende, denen eine Studienbeihilfe für das Sommersemester 2026 und das Wintersemester 2026/27 bewilligt wurde, erhalten ab 1. September 2026 eine Studienbeihilfe in der auf Basis der Beträge gemäß zu berechnenden Höhe, ohne dass es eines eigenen Antrags bedarf.
Beachte: Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
