Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Als Erhebungsmerkmale können erfragt werden

(1) bei den Erhebungen gemäß :

1. das behördliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges sowie der mitgeführten Anhänger;

2. die internationalen Unterscheidungszeichen;

3. die höchste zulässige Nutzlast des Kraftfahrzeuges und mitgeführter Anhänger;

4. die Verkehrsart (gewerbsmäßiger Verkehr, Werkverkehr);

5. der Beladeort (Postleitzahl), das Beladeland und der Beladetag;

6. der Entladeort (Postleitzahl) und das Entladeland;

7. die Entfernung, über die die Güterbeförderung durchgeführt wird, im grenzüberschreitenden Verkehr getrennt nach Inlands- und Auslandsstrecke;

8. die Entfernung, über die die Leerfahrt durchgeführt wird, im grenzüberschreitenden Verkehr getrennt nach Inlands- und Auslandsstrecke;

9. die Stände der Wegstreckenmesser und Fahrtschreiber;

10. im grenzüberschreitenden Verkehr das Eintritts- und das vorgesehene Austrittszollamt;

11. die Größe und die Anzahl der beförderten Großcontainer und Wechselaufbauten;

12. die Warenbezeichnung, auch nach den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße;

13. das Bruttogewicht der Sendung;

(2) bei den Erhebungen gemäß mit Ausnahme des Personenverkehrs gemäß :

1. die Verkehrsart (gewerbsmäßiger Verkehr, Werkverkehr);

2. die Betriebsform (Linienbetrieb, Gelegenheitsverkehr);

3. der Name und die Anschrift des gewerbsmäßigen oder Werkverkehr betreibenden Unternehmens;

4. die Anzahl der beförderten Personen nach der Art der Fahrausweise;

5. die Personen-, Platz-, Wagenkilometer;

(3) bei den Erhebungen gemäß im Bereich des Güterverkehrs:

1. die Tätigkeit des Unternehmens;

2. die Umsätze aus der gewerbsmäßigen Güterbeförderung;

3. bei überwiegender Tätigkeit in der Güterbeförderung die Umsätze des gesamten Unternehmens;

4. die Anzahl der im gewerbsmäßigen Güterverkehr tätigen Personen, getrennt nach Fahrern und sonstigen im Transportdienst tätigen Personen sowie nach Personen im Verwaltungs- und Werkstattdienst;

5. bei überwiegender Tätigkeit in der Güterbeförderung die Anzahl der im gesamten Unternehmen tätigen Personen, getrennt nach Selbständigen, mithelfenden Familienangehörigen, Angestellten und Arbeitern;

6. die behördlichen Kennzeichen;

7. die Anzahl, Art, höchste zulässige Nutzlast und die Verwendung der Fahrzeuge für die Güterbeförderung;

(4) bei den Erhebungen gemäß im Bereich des Personenverkehrs:

1. die Tätigkeit des Unternehmens;

2. die Umsätze aus der gewerbsmäßigen Personenbeförderung;

3. bei überwiegender Tätigkeit in der Personenbeförderung die Umsätze des gesamten Unternehmens;

4. die Anzahl der im gewerbsmäßigen Personenverkehr tätigen Personen, getrennt nach Fahrern, Schaffnern und sonstigen im Fahrdienst tätigen Personen sowie nach Personen im Verwaltungs- und Werkstattdienst;

5. bei überwiegender Tätigkeit in der Personenbeförderung die Anzahl der im gesamten Unternehmen tätigen Personen, getrennt nach Selbständigen, mithelfenden Familienangehörigen, Beamten, Angestellten und Arbeitern;

6. die Anzahl, die Art und das Fassungsvermögen der im Linien- und Gelegenheitsverkehr eingesetzten Fahrbetriebsmittel, getrennt nach verfügbaren eigenen und angemieteten Fahrzeugen;

7. bei Linienbetrieb die Anzahl und die Länge der betriebenen Verkehrslinien, getrennt nach Verkehrsart und -form;

(5) bei den Erhebungen gemäß im Bereich der Verkehrswege:

1. Straßenlänge;

2. Fahrbahnbreite;

3. Fahrbahnbelag.