Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Gegenstand der Erhebungen sind:

1. die Betriebs-, Verkehrs- und Transportleistungen im Bereich des Güterverkehrs;

2. die Betriebs-, Verkehrs- und Transportleistungen im Bereich des Personenverkehrs;

3. die für die Beurteilung der verkehrswirtschaftlichen Struktur des Güter- und Personenverkehrs erforderlichen betrieblichen Bestands- und Erfolgsdaten österreichischer Unternehmen, sofern diese Daten nicht im Rahmen anderer Erhebungen des Österreichischen Statistischen Zentralamtes anfallen;

4. die für die Beurteilung der verkehrswirtschaftlichen Struktur erforderlichen Daten über die Verkehrswege.