Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. ABSCHNITT

Straßenverkehr

. Den Bestimmungen des 2. Abschnittes dieses Bundesgesetzes unterliegen:

1. der gewerbsmäßige Güter- und Personenverkehr;

2. der Güter- und Personenwerkverkehr;

3. der sonstige Personenverkehr mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr.