. Die Bestandsstatistik hat zu umfassen:
1. die Bau- und Betriebslängen nach Art und Einrichtung;
2. die Fahrzeugbestände nach ihrer Art;
3. den Personalstand nach Beschäftigungsverhältnis.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Bestandsstatistik hat zu umfassen:
1. die Bau- und Betriebslängen nach Art und Einrichtung;
2. die Fahrzeugbestände nach ihrer Art;
3. den Personalstand nach Beschäftigungsverhältnis.