Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Bestandsstatistik hat zu umfassen:

1. die Bau- und Betriebslängen nach Art und Einrichtung;

2. die Fahrzeugbestände nach ihrer Art;

3. den Personalstand nach Beschäftigungsverhältnis.