Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Betriebsstatistik hat zu umfassen:

1. die Triebfahrzeuge-, Zug- und Bruttotonnenkilometer nach Zugarten und Betriebsarten;

2. die Wagenkilometer der beladenen und leeren Güterwagen;

3. die durchschnittliche Auslastung der Güterwagen.