3. ABSCHNITT
Eisenbahnverkehr
. Die Eisenbahnstatistik hat zu umfassen:
1. eine Bestandsstatistik;
2. eine Betriebsstatistik;
3. eine Verkehrsstatistik.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
3. ABSCHNITT
Eisenbahnverkehr
. Die Eisenbahnstatistik hat zu umfassen:
1. eine Bestandsstatistik;
2. eine Betriebsstatistik;
3. eine Verkehrsstatistik.