Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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– Teilnahmehandlungen

Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um jede Beihilfe oder Anstiftung zur Begehung einer aufgrund dieses Übereinkommens umschriebenen Straftat nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftat zu umschreiben.