– Immunität
Dieses Übereinkommen berührt nicht die Bestimmungen von Verträgen, Protokollen oder Satzungen sowie der entsprechenden Durchführungsvorschriften über die Aufhebung der Immunität.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
– Immunität
Dieses Übereinkommen berührt nicht die Bestimmungen von Verträgen, Protokollen oder Satzungen sowie der entsprechenden Durchführungsvorschriften über die Aufhebung der Immunität.