Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Therapieraum

Räumlichkeiten für Therapien haben jedenfalls folgenden Ausstattungsanforderungen zu entsprechen:

1. hygienischer Händewaschplatz mit Waschbecken (Armaturen handfrei bedienbar, ohne Überlauf), Desinfektionsmittelspender (handfrei zu bedienen), Einmal-Handtücher und Seifenspender sowie ein Tretabfalleimer oder eine offene Abwurfstelle;

2. Therapieliege;

3. Maßnahmen zur Wahrung der Privat- und Intimsphäre der Bewohnerinnen/Bewohner;

4. Ablageflächen für Therapieutensilien, Bewohnerinnen/-Bewohnerkleidung und ähnliches;

5. Schreibtisch mit Sitzgelegenheit;

6. ein versperrbares Behältnis;

7. Notruf im Bereich der Therapieliege.