Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pflegebad

Das Pflegebad muss jedenfalls folgenden Ausstattungsanforderungen entsprechen:

1. freistehende, unterfahrbare und von drei Seiten zugängliche Hubbadewanne;

2. Badewannenlift;

3. barrierefrei benutzbares Wandhänge-WC mit Flachspülschale und beidseitigen Stütz- oder Winkelgriffen;

4. hygienischer Händewaschplatz mit Waschbecken (Armaturen handfrei bedienbar, ohne Überlauf), rollstuhlunterfahrbarer Waschtisch, Desinfektionsmittelspender (handfrei zu bedienen), Einmal-Handtücher, Seifenspender und Abwurfbehältnis;

5. Notruf, der im Bereich der Hubbadewanne und des WC bedienbar ist;

6. Abstellfläche für Pflegeutensilien;

7. Kleiderablage oder Haken;

8. Tür mit Notentriegelung;

9. Vorrichtung zur Kennzeichnung, ob das Pflegebad besetzt ist;

10. Zusätzliche Vorkehrung zur Anhebung der üblichen Raumtemperatur;

11. wirksamer Sicht- und Insektenschutz für Fenster.