Räume für Zwecke der Kommunikation
(1) Räume für Zwecke der Kommunikation (insbesondere Aufenthaltsraum, Speisesaal, Aufenthaltsbereiche Animationsraum, barrierefreier überdachter Raum im Außenbereich mit Notrufmöglichkeit etc.) müssen an die Anzahl der Bewohnerinnen/Bewohner angepasst sein und diesen die Möglichkeit zur Kontaktpflege sowie zu tagesstrukturierten Aktivitäten bieten.
(2) Tische und Sitzmöbel müssen den Bedürfnissen der mobilitätseingeschränkten Bewohnerinnen/Bewohner entsprechen.
(3) Gemeinschaftsräume sind mit einem Notruf auszustatten.
