Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Exklusivität der Förderungen

Eine über die nach diesem Gesetz geregelten Förderungen hinaus gehende Förderung politischer Parteien durch das Land und die Gemeinden ist unzulässig.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 174/2013