Exklusivität der Förderungen
Eine über die nach diesem Gesetz geregelten Förderungen hinaus gehende Förderung politischer Parteien durch das Land und die Gemeinden ist unzulässig.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 174/2013
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Exklusivität der Förderungen
Eine über die nach diesem Gesetz geregelten Förderungen hinaus gehende Förderung politischer Parteien durch das Land und die Gemeinden ist unzulässig.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 174/2013