Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tagsatz-Kategorien

Für nach dem Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetz (StPBG) anerkannte Pflegewohnheime werden gestaffelt nach Nettoraumflächen (NRF) pro Bett folgende Tagsatz-Kategorien festgelegt:

Kategorie 1

unter 46m² NRF/Bett

Kategorie 2

46 bis unter 47m² NRF/Bett

Kategorie 3

47 bis unter 48m² NRF/Bett

Kategorie 4

48 bis unter 49m² NRF/Bett

Kategorie 5

ab 49m² NRF/Bett

Bei der Bemessung der Fläche ist die Nettoraumfläche (NRF) nach dem Stand der Technik heranzuziehen. Diese umfasst die Summe aller bis zur Innenfläche der einzelnen Räume gemessenen Grundflächen. Die NRF ergibt sich aus der Netto-Grundfläche (NGF) abzüglich der Trennwand-Grundfläche (TGF). Für die Berechnung ist jene NRF heranzuziehen, die für den Betrieb des Pflegewohnheimes funktional erforderlich ist. Dabei können auch Räume berücksichtigt werden, die gemeinsam mit anderen Versorgungsbereichen genutzt werden, sofern ihre Nutzung für den Betrieb des Pflegewohnheimes nachvollziehbar nachgewiesen wird. Die anrechenbare Nettoraumfläche ist durch ein von einem befugten Unternehmen unterfertigtes Raumbuch oder eine vergleichbare Flächendokumentation nachzuweisen.