Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sicherstellung von Einrichtungen

Sofern der Bedarf nach stationären Einrichtungen nicht gemäß sichergestellt werden kann und auch stationäre Einrichtungen in anderen Bundesländern nicht in Anspruch genommen werden können, hat das Land die Deckung dieses Bedarfes sicherzustellen.