Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Pilotprojekte

Das Land kann allein oder gemeinsam mit einer Gemeinde/mehreren Gemeinden neue Leistungen im Rahmen von Pilotprojekten erproben. Die Dauer der Erprobung der einzelnen Pilotprojekte darf drei Jahre nicht überschreiten.