Pilotprojekte
Das Land kann allein oder gemeinsam mit einer Gemeinde/mehreren Gemeinden neue Leistungen im Rahmen von Pilotprojekten erproben. Die Dauer der Erprobung der einzelnen Pilotprojekte darf drei Jahre nicht überschreiten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Pilotprojekte
Das Land kann allein oder gemeinsam mit einer Gemeinde/mehreren Gemeinden neue Leistungen im Rahmen von Pilotprojekten erproben. Die Dauer der Erprobung der einzelnen Pilotprojekte darf drei Jahre nicht überschreiten.