3. Abschnitt
Langzeitpflege und -betreuung in Pflegewohnheimen
Allgemeines
Zu den Leistungen dieses Abschnitts zählen Langzeitpflege und -betreuung von Personen mit oder ohne psychiatrische Erkrankung in vollstationären Einrichtungen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Langzeitpflege und -betreuung in Pflegewohnheimen
Allgemeines
Zu den Leistungen dieses Abschnitts zählen Langzeitpflege und -betreuung von Personen mit oder ohne psychiatrische Erkrankung in vollstationären Einrichtungen.