Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einkommen

Zum Einkommen zählen insbesondere:

1. einkommensteuerpflichtige Einkünfte:

2. Arbeitslosengeld;

3. Notstandshilfe;

4. Pensionsvorschuss;

5. tatsächlich zufließende Unterhaltszahlungen;

6. verpflichtend zustehende Unterhaltszahlungen bei Leistungen gemäß Steiermärkisches Pflege- und Betreuungsgesetz (StPBG), LGBl. Nr. 90/2024;

7. titulierte Unterhaltsansprüche;

8. Sonderzahlungen;

9. Rehabilitationsgeld;

10. Krankengeld.