Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuwendung bei Langzeitpflege und -betreuung in Pflegewohnheimen

Leistungsberechtigte, die über kein eigenes Einkommen verfügen, ist eine monatliche Zuwendung in Höhe von € 150,00 zu gewähren. Die Zuwendung gebührt in den Monaten Juni und November in zweifacher Höhe und ist bis zum fünften Tag eines Monats im Voraus auszuzahlen.