Eingetragene Partnerschaft
Folgende Bestimmungen dieses Gesetzes sind auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG, BGBl. I Nr. 135/2009, eingetragene Partner/Partnerinnen von Bediensteten sinngemäß anzuwenden: , , , , bis 3, und 4, , 3 und 4 und .
Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 81/2010
