Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas IL

(1) Die Entlohnungsschemata IL und IIL umfassen die Entlohnungsgruppen l1, l2a2 und l3.

(2) Die in der Anlage zu diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen über die Ernennungserfordernisse für Lehrer/Lehrerinnen gelten als Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppe l1, l2 und l3.

Hiebei entsprechen

– der Verwendungsgruppe L1

die Entlohnungsgruppe l1,

– der Verwendungsgruppe L2a2

die Entlohnungsgruppe l2a2 und

– der Verwendungsgruppe L3

die Entlohnungsgruppe l3.