Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ermittlung der Einwohnerzahlen

Die Ermittlung der Einwohnerzahl hat nach den Bestimmungen des und 2a der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 zu erfolgen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 114/2020