Ermittlung der Einwohnerzahlen
Die Ermittlung der Einwohnerzahl hat nach den Bestimmungen des und 2a der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 zu erfolgen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 114/2020
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Ermittlung der Einwohnerzahlen
Die Ermittlung der Einwohnerzahl hat nach den Bestimmungen des und 2a der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967 zu erfolgen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 114/2020