Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Abschnitt

Strategische Entwicklung auf Landesebene

Aufgaben des Landes

Aufgaben der Landesentwicklung sind:

1. Erstellung und Umsetzung der Landesentwicklungsstrategie;

2. sektorübergreifende Koordination und Strukturierung raumbedeutsamer Maßnahmen des Landes und der Regionen;

3. Abstimmung der regionalen Entwicklungsstrategien mit der Landesentwicklungsstrategie und weiteren sektoralen Strategien und Planungen;

4. Abstimmung regionaler Leitprojekte und -themen;

5. Transfer von regional bedeutsamen innovativen Kooperationsprojekten;

6. Ko-Finanzierung der Landes- und Regionalentwicklung.