Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Grundsätze der Landes- und Regionalentwicklung

(1) Für die Landes- und Regionalentwicklung sind folgende Grundsätze maßgeblich:

1. Förderung der Eigeninitiative der Regionen bzw. regionaler Akteurinnen/Akteure;

2. koordinierte Vorgehensweise innerhalb einer Region;

3. koordinierte Vorgehensweise auf Ebene des Landes sowie zwischen den Ebenen Land, Region und Gemeinde;

4. sektorübergreifende Berücksichtigung langfristiger Wirkungen bei Maßnahmen der Regionalentwicklung;

5. Berücksichtigung aller Nachhaltigkeitsdimensionen in Einklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung sowie Gleichbehandlung, Gleichstellung und Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen.