Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziele der Landes- und Regionalentwicklung

(1) Die Ziele der Landes- und Regionalentwicklung sind:

1. Weiterentwicklung der steirischen Regionen als attraktiver Bildungs-, Arbeits- und Lebensraum für alle Bevölkerungsgruppen;

2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der steirischen Regionen;

3. Erhöhung der Wertschöpfung in den Regionen;

4. strukturierte und nachhaltige interkommunale Zusammenarbeit;

5. thematische und strukturelle Bündelung von Trägern der Regionalentwicklung innerhalb einer Region.