Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bereitstellung der Sachmittel

Die Bereitstellung der für die Tätigkeit der Lawinenkommissionen erforderlichen Sachmittel, insbesondere der persönlichen Schutzausrüstung und der technischen Einrichtungen, obliegt der Gemeinde.