Bereitstellung der Sachmittel
Die Bereitstellung der für die Tätigkeit der Lawinenkommissionen erforderlichen Sachmittel, insbesondere der persönlichen Schutzausrüstung und der technischen Einrichtungen, obliegt der Gemeinde.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Bereitstellung der Sachmittel
Die Bereitstellung der für die Tätigkeit der Lawinenkommissionen erforderlichen Sachmittel, insbesondere der persönlichen Schutzausrüstung und der technischen Einrichtungen, obliegt der Gemeinde.