Versicherung
Das Land Steiermark hat dafür zu sorgen, dass für die Mitglieder der Lawinenkommissionen eine ausreichende Haftpflicht-, Rechtschutz- und Unfallversicherung besteht.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
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Das Land Steiermark hat dafür zu sorgen, dass für die Mitglieder der Lawinenkommissionen eine ausreichende Haftpflicht-, Rechtschutz- und Unfallversicherung besteht.