Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beiträge des Landes Steiermark

Das Land Steiermark fördert auf Ersuchen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung sowie der Spezialausrüstung zur Schneedeckenuntersuchung bis zu einem Maximalaufwand von 50 % der tatsächlichen Kosten. Bei der Bemessung der Beiträge ist insbesondere auf die Tätigkeit der Lawinenkommissionen nach und 3 sowie auf die Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde Bedacht zu nehmen.