Beiträge des Landes Steiermark
Das Land Steiermark fördert auf Ersuchen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung sowie der Spezialausrüstung zur Schneedeckenuntersuchung bis zu einem Maximalaufwand von 50 % der tatsächlichen Kosten. Bei der Bemessung der Beiträge ist insbesondere auf die Tätigkeit der Lawinenkommissionen nach und 3 sowie auf die Finanzkraft der jeweiligen Gemeinde Bedacht zu nehmen.
