Vorgehen bei festgestellten Mängeln
Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzugehen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Vorgehen bei festgestellten Mängeln
Werden bei der Überprüfung Mängel festgestellt, ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzugehen.