Mitwirkungspflichten der Erhalterinnen/Erhalter
Die Duldungs- und Mitwirkungspflichten bei der Überprüfung von Einrichtungen richten sich nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Mitwirkungspflichten der Erhalterinnen/Erhalter
Die Duldungs- und Mitwirkungspflichten bei der Überprüfung von Einrichtungen richten sich nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.