Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergreifende pädagogische Evaluierung und Selbstevaluierung

Im Rahmen der Aufsicht können ergänzend, insbesondere zur bedarfsgerechten Planung von Fortbildungs- und Qualitätsentwicklungsmaßnahmen, stichprobenartig Qualitätseinschätzungen auf Basis des in der pädagogischen Aufsicht verwendeten Qualitätseinschätzungsinstrumentes durchgeführt werden. Sollte seitens der Aufsichtsbehörde für die vertiefende Einschätzung der pädagogischen Qualität gemäß ein eigenes Einschätzungsinstrument zur Anwendung gelangen, welches explizit für diesen Zweck erarbeitet wurde, ist dieses Instrument Erhalterinnen/Erhaltern und Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zur Selbstevaluierung zur Verfügung zu stellen.