Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Datenverarbeitung

Die Landesregierung ist ermächtigt, zur Wahrnehmung der nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben (personenbezogene) Daten automationsunterstützt zu verarbeiten.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 69/2018