Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Antrag

Dem Antrag sind anzuschließen:

1. die grundbuchmäßige Bezeichnung der für die Ausbringung von GVO vorgesehenen Grundstücke;

2. ein Nachweis über das Eigentum oder ein Nutzungsrecht an diesen Grundstücken;

3. ein Nachweis über die Zustimmung der Grundeigentümer/innen zur beabsichtigten Nutzung für die Dauer des Ausbringens, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller nicht Alleineigentümer/in oder nur Nutzungsberechtigte/r ist;

4. die Namen und Anschriften der Eigentümer/innen der an die für die Ausbringung von GVO vorgesehenen Grundstücke unmittelbar angrenzenden Grundstücke;

5. eine Beschreibung der Größe, Lage und Beschaffenheit der für die Ausbringung von GVO vorgesehenen Grundstücke sowie einen Lageplan;

6. Angaben zur Identifizierung der auszubringenden GVO;

7. der Nachweis über die gentechnikrechtliche Zulassung;

8. Angaben über das Vorhaben (Verwendungszweck, Zeitplan für das Ausbringen, Methoden des Ausbringens, Anzahl der GVO, Verfahren der Entsorgung oder Zerstörung der GVO, insbesondere des Durchwuchses) und – wenn dies möglich ist – Angaben über die Bepflanzung der Nachbargrundstücke;

9. Angaben über die beabsichtigten Vorsorgemaßnahmen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 83/2017