Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Umfang der Hilfe

Die Hilfe umfasst

1. die Bereitstellung von Unterkunftsmöglichkeiten und Verpflegung,

2. die Gewährung von fachgerechter Beratung und Betreuung, die zur Bewältigung der Gewalterfahrung erforderlich sind.