Umfang der Hilfe
Die Hilfe umfasst
1. die Bereitstellung von Unterkunftsmöglichkeiten und Verpflegung,
2. die Gewährung von fachgerechter Beratung und Betreuung, die zur Bewältigung der Gewalterfahrung erforderlich sind.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Umfang der Hilfe
Die Hilfe umfasst
1. die Bereitstellung von Unterkunftsmöglichkeiten und Verpflegung,
2. die Gewährung von fachgerechter Beratung und Betreuung, die zur Bewältigung der Gewalterfahrung erforderlich sind.