Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Wirtschaftspläne für von der Gemeinde verwaltete Anstalten, Stiftungen und Fonds

Für von der Gemeinde verwaltete Anstalten, Stiftungen und Fonds gelten die  und 73 sinngemäß.