Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Teil

Wirtschaftspläne

Grundsätze für die Wirtschaftspläne für Eigenbetriebe

Die Wirtschaftspläne für Eigenbetriebe () sind für ein Kalenderjahr als Haushaltsjahr (Finanzjahr) zu erstellen. Sie sind so rechtzeitig zu erstellen, dass sie dem dem Gemeinderat vorzulegenden Voranschlag beigelegt werden können.