Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Behörde

Unter Behörde nach diesem Gesetz ist die im Sinne des Forstgesetzes 1975 zuständige Behörde zu verstehen.

(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013)