3. Abschnitt
Behörde
Unter Behörde nach diesem Gesetz ist die im Sinne des Forstgesetzes 1975 zuständige Behörde zu verstehen.
(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013)
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Behörde
Unter Behörde nach diesem Gesetz ist die im Sinne des Forstgesetzes 1975 zuständige Behörde zu verstehen.
(Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013)