Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die von der Gemeinde nach des Gesetzes zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die von der Gemeinde nach des Gesetzes zu besorgenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.