Bezeichnung
Die Verwendung der Bezeichnung „Tanzschule“ im geschäftlichen Verkehr ist Tanzschulinhaberinnen/Tanzschulinhabern vorbehalten.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Bezeichnung
Die Verwendung der Bezeichnung „Tanzschule“ im geschäftlichen Verkehr ist Tanzschulinhaberinnen/Tanzschulinhabern vorbehalten.